Österreich: Ferkelverstümmelung

EU-Mindestrichtlinie: Die Kastration, sowie das Schwanz- und Zähnekupieren bei Ferkeln ist durch Laien bis zum 7. Lebenstag ohne Betäubung erlaubt.

In Österreich werden männliche Mastschweine bereits früh die Zähne betäubungslos kastriert. Die Kastration wird nur deswegen durchgeführt, weil das Eberfleisch einen von manchen als unangenehm empfundenen Geruch aufweisen soll. In England und Irland wird z.B. überhaupt nicht kastriert.

In einer Studie der VetMed Wien steht geschrieben, "dass die in Österreich routinemäßig ohne Narkose durch Laien durchgeführte Ferkelkastration sehr schmerzhaft für die betroffenen Tiere ist und 14 Tage nach dem Eingriff noch immer erhebliches Leiden verursacht."

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