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PARAGRAPH 278a REFORM JETZT!

§ 278a widerspricht der Verfassung

Eine Linzer Tierschützerin hatte erkannt, dass alle jene Punkte im Strafantrag, die dem Angeklagten Chris Moser vorgeworfen werden, auch sie erfüllt. Deshalb zeigte sie, als anständige Staatsbürgerin, die § 278a und die Wr. Neustädter Staatsanwaltschaft ernst nimmt, sich am 7. Oktober 2010 selbst an. Auch sie müsse wegen § 278a angeklagt werden, wenn Chris Moser wegen genau den gleichen Vorwürfen angeklagt wurde.

Stichwortartig die Anklagepunkte gegen Chris Moser und die Selbstanzeige:

Strafantrag gegen Chris Moser Selbstanzeige der Linzer Aktivistin
Organisation von Animal Liberation Workshops in Innsbruck Organisation von Animal Liberation Workshops in Linz
Einladung des englischen Buchautors Keith Mann für einen Vortrag nach Innsbruck Einladung des englischen Buchautors Keith Mann für einen Vortrag nach Linz
VGT-Leiter der Kampagne gegen Kleider Bauer in Tirol VGT-Leiterin der Kampagne gegen Kleider Bauer in Oberösterreich
Hielt öffentlichen Vortrag über die Kampagne gegen Kleider Bauer Hielt öffentlichen Vortrag über die Kampagne gegen Kleider Bauer
Entwicklung von Strategien gegen die Jagd Entwicklung von Strategien gegen die Jagd
Hatte subversives Anti-Jagd Flugblatt zu Hause, um es zu verteilen Hatte gleiches Anti-Jagd Flugblatt zu Hause, um es zu verteilen
Ließ militante ausländische TierrechtlerInnen bei sich übernachten, ohne sie zu kennen Lässt ausländische TierrechtlerInnen bei sich übernachten, egal wie militant sie sind

Das ist die komplette Liste aller Vorwürfe laut Strafantrag gegen Chris Moser. Wegen diesen Vorwürfen musste Chris Moser 3 ½ Monate in U-Haft sitzen und ist, als dreifacher Familienvater, gezwungen, 3 Mal pro Woche aus Tirol zum Prozess nach Wr. Neustadt anzureisen. Deshalb hat er auch seinen Beruf als Restaurator verloren und seine Familie wird nur durch Spenden von 25 mitfühlenden Mitmenschen erhalten.

Die Staatsanwaltschaft Linz sah das aber anders als der Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler aus Wr. Neustadt. Am 18. Oktober 2010, also nur 11 Tage nach Abschicken der Selbstanzeige, trudelte die Benachrichtung von der Einstellung des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Linz bei der Linzer Selbstanzeigerin ein. Darin stand wörtlich:

Die von Ihnen geschilderten Handlungen vermögen einen Anfangsverdacht in Richtung § 278a StGB nicht zu begründen.

Die Staatsanwaltschaft Linz sieht also in den gleichen Vorwürfen nicht einmal einen Anfangsverdacht, die der Staatsanwalt aus Wr. Neustadt auf Weisung des Justizministeriums für eine Anklage verwendet hat!

Laut Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung sind aber alle BürgerInnen vor dem Gesetz gleich. Das ist hier nicht der Fall. Also widerspricht § 278a der Verfassung.

Obiges Faktum beweist aber auch, dass § 278a offensichtlich so vage formuliert ist, dass sich sogar die Staatsanwaltschaften völlig uneinig sind, was damit verboten wird und was nicht. Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Österreich Verfassungsrang genießt, fordert eine Bestimmtheit für Strafgesetze. Strafgesetze sind nur dann menschenrechtskonform, wenn sie so bestimmt sind, dass verständige BürgerInnen, die sie lesen, wissen können, was verboten ist und was nicht. Wenn aber selbst in Jus ausgebildete Staatsanwaltschaften und das Justizministerium diesbezüglich diametral entgegengesetzter Meinung sind, dann ist § 278a StGB offenbar nicht ausreichend bestimmt.

§ 278a bricht also sowohl Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung als auch Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Er muss also reformiert werden, so rasch wie möglich. Wir alle sind dazu aufgerufen, sicherzustellen, dass das auch wirklich geschieht!