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Großdemo zur Abschaffung der Tierversuche
Tierversuchsgesetz
Das Bundesgesetz, das den Umgang mit Versuchstieren regelt, stammt aus dem Jahr 1989. Demnach sind Tierversuche wie folgt definiert:
Tierversuche sind alle Eingriffe an lebenden Wirbeltieren für Versuchszwecke, die für das Tier belastend, mit Angst, Schmerzen, Leiden oder dauerhaften Schäden verbunden sind.
Ein Tierversuch fällt also nur dann in die Statistik, wenn er dieser Definition entspricht.
- Wirbellose Tiere wie Fliegen oder Regenwürmer werden nicht erfasst.
- Tiere die vor dem eigentlichen Versuch getötet werden, um ihnen etwa ihre Organe zu entnehmen, Tiere die während dem Transport, durch die Haltungsbedingungen oder bei der Zucht sterben, werden nicht vermerkt.
- Oft unzählige Generationen an Individuen, die zur Herstellung einer genetisch veränderter Linie gezüchtet aber nicht gebraucht werden, und all die vielfach missgebildeten und lebensunfähigen Individuen (vor allem Mäuse), die als
Ausschuss
bei der gentechnischen Veränderung von Tieren, die später für Tierversuche herangezogen werden, anfallen, werden nicht in der Statistik erfasst.
Es gibt in Österreich keine unabhängige Ethikkommission
, welche Tierversuche im Einzelfall ethisch bewertet. In institutionsinternen, sog. Ethikkommissionen
versichern sich die Vivisektor_innen selbst die Vertretbarkeit ihrer eigenen Tierausbeutung. Selbst die gesetzlich verbindliche Tierversuchkommission
gem. § 13 Tierversuchsgesetz prüft einzig die Wissenschaftlichkeit
meldepflichtiger Tierversuche – Rein ethisch motivierte Einschränkungen würden der Forschungsfreiheit widersprechen. Tatsächlich werden in der Praxis letzten Endes praktisch alle beantragten Tierversuche genehmigt.