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gatterjagdverbot.at
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Wildschweine sind durch die Fütterung im Gatter handzahm und werden anschließend zu Tode gehetzt.

Was ist die Gatterjagd?

Die Gatterjagd ist die Jagd auf Rothirsche, Damhirsche, Wildschweine und Mufflons in einem umzäunten Gelände, aus dem die Tiere nicht entkommen können. Der Jagdgast zahlt bis zu 22.000 Euro für den Abschuss eines kapitalen Rothirschs mit großem Geweih, der extra mit Trophäen vergrößerndem Futter dafür gezüchtet wurde. Bei Treibjagden im Gatter werden sämtliche Tiere bis zu 8 Stun­den lang von Hunderudeln und Treiberko­lon­nen herum gehetzt und leiden nicht enden wollende To­des­angst. Unabhängige Gutach­ten bestätigen das Leid der Tiere. Diese Form der Jagd ist pervers und hat in Österreich keinen Platz!

Jetzt Volksabstimmung fordern!

Überall in Österreich ist die Gatterjagd, d.h. die Jagd auf gezüchtete Tiere im um­zäun­ten Ge­lände, bereits verboten – nur im Bur­genland soll sie wieder erlaubt werden.

Die Landesregierung hat 2017 ein Verbot der Gatterjagd erlassen und die Betreiber beste­hender Jagdgatter ver­pflichtet, diese bis 1. Feb­ruar 2023 aufzulösen. Überra­schend will jetzt die Landesregierung diese Verpflichtung zur Auflösung der Jagd­gatter ersatzlos strei­chen. Mit ande­ren Worten: die Landesregie­rung will jetzt das Gatterjagd­verbot nach 3 ½ Jahren plötz­lich und ohne sachliche Be­grün­­dung wieder rückgängig machen. Und das, ob­wohl 76 % der Bevölkerung im Burgenland ein Ende der Gatterjagd wollen. Über diesen Be­schluss der Landesregierung zur Aufhe­bung des Gatterjagdverbots möch­ten wir jetzt daher eine Volksabstimmung erreichen.

Artikel 33 der Landesverfassung sieht die Mög­lichkeit vor, dass vom Volk aus eine bin­dende Abstimmung über ein vom Land­­tag erlassenes Gesetz erzwungen werden kann. Dafür müssen 12.000 Unter­schriften wahlbe­rechtigter Bur­gen­länder und Bur­gen­länder­innen innerhalb von 8 Wochen nach Landtags­beschluss vorge­legt werden.

Jetzt Volksabstimmung fordern!