Was ist die Gatterjagd?
Die Gatterjagd ist die Jagd auf Rothirsche, Damhirsche, Wildschweine und Mufflons in einem umzäunten Gelände, aus dem die Tiere nicht entkommen können. Der Jagdgast zahlt bis zu 22.000 Euro für den Abschuss eines kapitalen Rothirschs mit großem Geweih, der extra mit Trophäen vergrößerndem Futter dafür gezüchtet wurde. Bei Treibjagden im Gatter werden sämtliche Tiere bis zu 8 Stunden lang von Hunderudeln und Treiberkolonnen herum gehetzt und leiden nicht enden wollende Todesangst. Unabhängige Gutachten bestätigen das Leid der Tiere. Diese Form der Jagd ist pervers und hat in Österreich keinen Platz!
Überall in Österreich ist die Gatterjagd, d.h. die Jagd auf gezüchtete Tiere im umzäunten Gelände, bereits verboten – nur im Burgenland soll sie wieder erlaubt werden.
Die Landesregierung hat 2017 ein Verbot der Gatterjagd erlassen und die Betreiber bestehender Jagdgatter verpflichtet, diese bis 1. Februar 2023 aufzulösen. Überraschend will jetzt die Landesregierung diese Verpflichtung zur Auflösung der Jagdgatter ersatzlos streichen. Mit anderen Worten: die Landesregierung will jetzt das Gatterjagdverbot nach 3 ½ Jahren plötzlich und ohne sachliche Begründung wieder rückgängig machen. Und das, obwohl 76 % der Bevölkerung im Burgenland ein Ende der Gatterjagd wollen. Über diesen Beschluss der Landesregierung zur Aufhebung des Gatterjagdverbots möchten wir jetzt daher eine Volksabstimmung erreichen.
Artikel 33 der Landesverfassung sieht die Möglichkeit vor, dass vom Volk aus eine bindende Abstimmung über ein vom Landtag erlassenes Gesetz erzwungen werden kann. Dafür müssen 12.000 Unterschriften wahlberechtigter Burgenländer und Burgenländerinnen innerhalb von 8 Wochen nach Landtagsbeschluss vorgelegt werden.