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FAQ

Weiter unten auf dieser Seite beantworten wir auch häufige Fragen zur Volksabstimmung.

Fragen zur Gatterjagd

Die Landesregierung versucht eifrig, die Öffentlichkeit über die Gatterjagd zu verwirren, und hat entsprechend zahlreiche Falschmeldungen verbreitet. Hier stellen wir sie richtig.

War das Gatterjagdverbot nicht nur provisorisch?
Das Gatterjagdverbot steht im § 170 (3) des Jagdgesetzes und ist ein fertig abgeschlossenes Gesetz, das besagt, dass die bestehenden Jagdgatter bis zum 1. Februar 2023 aufgelöst werden müssen. Für Verbote dieser Art ist es üblich, dass es Übergangsfristen gibt. So hatten bestehende Legebatterien 4 Jahre Zeit, umgebaut zu werden, bestehende Wildtierzirkusse 3 Jahre, ihre Wildtiere abzugeben, und Fleischkaninchenbatterien 5 Jahre. Für die bestehenden Jagdgatter wurde im Jahr 2017 eine 6-jährige Übergangsfrist beschlossen.
Hat die Kronenzeitung falsch berichtet, dass die Gatterjagd jetzt endlich verboten wird?
Die Gatterjagd ist im Burgenland bereits verboten worden, da braucht es kein neues Gesetz. Die Regelung ist eindeutig. Die Landesregierung will aber § 170 (3) des Jagdgesetzes, in dem das Verbot steht, ersatzlos streichen. Also leider ist das Gegenteil wahr: die Gatterjagd soll wieder erlaubt werden!
Hat Landesrat Schneemann nicht verkündet, dass die Treibjagd im Jagdgatter verboten wird?
Er hat das zwar in einer Pressekonferenz verkündet, aber er hat damit nur vorsätzlich die Öffentlichkeit an der Nase herumführen wollen. Mittlerweile ist das Gesetz ja beschlossen worden, und da steht, dass nach Vorlage eines Jagdkonzepts jedes Jagdgatter 5 mal pro Jahr eine Treibjagd veranstalten darf. In Jagdgattern werden sehr viele Tiere gezüchtet, die sehr viel Nachwuchs haben. Soll das Gatter nicht überquellen, müssen pro Jahr und Gatter 600 bis 1000 Tiere abgeschossen werden. Das geht ohne Treibjagden überhaupt nicht.
Hat die Landesregierung nicht gesagt, dass ihre Regelung für die Gatterjagd die strengste in Österreich sei?
In 6 von 9 Bundesländern in Österreich ist die Gatterjagd nicht nur verboten, dort gibt es auch keine Jagdgatter mehr. Neben dem Burgenland, wo sie 2023 verschwinden sollten, gibt es nur noch in Salzburg und in Niederösterreich Jagdgatter. In Salzburg läuft die Frist zur Auflösung der Gatter bis 2027 und in Niederösterreich bis 2029. Sollte das Gatterjagdverbot im Burgenland aufgehoben werden, dann ist im Burgenland als einzigem Bundesland die Gatterjagd weiterhin für immer erlaubt.
Sind die Wintergatter in der Steiermark nicht nur verkappte Jagdgatter?
Das Wintergatter ist, wie der Name schon sagt, nur im Winter geschlossen. Durch gut gefüllte Futterstellen werden die Wildtiere hinein gelockt und dann schließt man das Gatter bis zum Frühling, um hohe Populationsdichten zu ermöglichen, die aber nicht den Wald schädigen – außer im Wintergatter selbst. Die Wintergatter sind viel kleiner als Jagdgatter und die Jagd im Gatter ist verboten.
Sind die Wildgehege in Niederösterreich nicht eigentlich Jagdgatter?
In Niederösterreich müssen die bestehenden Jagdgatter bis 2029 aufgelöst oder in Wildgehege umgewandelt werden. Im Gegensatz zu den Jagdgattern im Burgenland dürfen Wildgehege nicht jagdlichen Zwecken dienen, sondern nur der Wissenschaft oder der Erholung. Die Fütterung im Wildgehege darf nicht intensiver sein als außerhalb, d.h. die Wilddichte innen sollte der außen entsprechen.
Wurde in dieser Frage nicht sowieso schon mit allen gesprochen?
Das Gesetz wurde für alle überraschend plötzlich in Begutachtung gegeben. Weder Landesrat Schneemann, noch Landeshauptmann Doskozil, Landeshauptmannstellvertreterin Eisenkopf oder Landtagspräsidentin Dunst haben die schriftlichen und telefonischen Anfragen aus dem Tierschutz beantwortet oder waren zu einem Gespräch bereit. Selbst bei der Pressekonferenz, auf der das neue Gesetz der Öffentlichkeit präsentiert wurde, waren alle Personen aus dem Tierschutz unerwünscht und durften keine kritischen Fragen stellen.
Sind die Jagdgatter nicht so groß wie 250 Fußballfelder?
Sieht man vom Jagdgatter Esterhazy ab, dann sind die 7 verbliebenen Jagdgatter im Burgenland im Mittel 1 km x 1,4 km groß. Sie haben diese Größe, weil den zahlenden Jagdgästen ja die Illusion gegeben werden soll, dass sie in der Wildnis auf der Jagd sind und zufällig so viele Tiere oder Tiere mit großen Trophäen antreffen. 1 km quert ein Mensch in 15 Minuten ohne zu laufen. Man kann bei Gehegen dieser Größe also ganz rasch jedes Tier aufspüren und erschießen, das man zum Abschuss verkauft hat. Steht ein Rothirsch in der Mitte eines solchen Gatters und wird erschreckt, sodass er davon läuft, trifft er nach nur 26 Sekunden auf den nächsten Zaun, egal in welche Richtung er läuft. Für Wildtiere ist diese Gattergröße also sehr klein. Ohne Wald kann man von jedem Punkt aus den Zaun sehen. Natürlich sind sich alle Tiere im Gatter bewusst, dass sie eingesperrt sind, und sie reagieren entsprechend, wenn sie gehetzt werden: sie flüchten gemeinsam zum Zaun.
Hat Landesrat Schneemann nicht verkündet, dass sich der Tierschutz über die Aufhebung des Gatterjagdverbots gefreut habe?
Landesrat Schneemann hat mit niemandem aus dem Tierschutz über seine geplante Aufhebung des Gatterjagdverbots gesprochen. Selbstverständlich lehnen alle Tierschutzorganisationen und alle Menschen, denen Tierschutz ein Anliegen ist, etwas so Perverses wie die Gatterjagd rundheraus ab. Alle wollen, dass das Gatterjagdverbot bestehen bleibt. 76 % der Bevölkerung im Burgenland teilen diese Ansicht.
Hat Landesrat Schneemann nicht gesagt, dass Jagdgatter regionale Wertschöpfung wären?
Die Landesregierung hat keinen Anlass und keine sachliche Begründung genannt, warum das Gatterjagdverbot ersatzlos gestrichen werden soll. Mangels irgendeines Arguments soll die regionale Wertschöpfung herhalten. Für Jagdgatter sind nur sehr wenige Personen angestellt. Zumeist reicht eine einzige Person, die die Tiere ständig füttert und die angeben kann, wo sich welche kapitalen Trophäenträger befinden. Der finanzielle Gewinn von Jagdgattern kommt durch die teilweise sehr hohen Abschusstaxen herein. Der Abschuss eines kapitalen Rothirsches kostet bist zu 22.000 Euro. Diesen Gewinn streifen aber die wenigen Gatterbetreiber ein, die gleichzeitig sehr reiche Großgrundbesitzer sind.
Verbreitet die Landesregierung nicht, dass die Jagdgatter positiv für den Wildbestand wären?
Jagdgatter haben einen Zaun, um die Massen an Tieren, die darin gezüchtet werden, davon abzuhalten, wieder abzuwandern. Im Jagdgatter herrscht eine um das 100fache erhöhte Wilddichte. Das hat aber keinerlei Auswirkung auf den Wildbestand im Burgenland, da diese Tiere ja nicht in die freie Wildbahn können.
Werden Jagdgatter nicht sehr genau kontrolliert?
Es ist vollkommen unmöglich, Jagdgatter genau zu kontrollieren. Einzelne Abschüsse, aber auch Treibjagden, können stattfinden, ohne dass es irgendjemand außerhalb merkt. Es ist natürlich auch sehr leicht möglich, gezüchtete Wildtiere für die Gatterjagd in die Gatter zu transferieren. Anlieferungen von Wildtieren finden manchmal um 2 Uhr früh statt. Nicht nur, dass das niemanden von der Behörde wirklich interessiert, es wäre dem Amtstierarzt oder der Amtstierärztin beim besten Willen nicht möglich, Jagdgatter wirklich streng zu kontrollieren.
Haben es Tiere im Gatter nicht besser als außerhalb?
Im Jagdgatter herrscht eine um das 100fache erhöhte Wilddichte als außerhalb. Die Tiere leiden also durch die vielen Artgenossen in ihrer Nähe unter Dauerstress. Besonders an den Futterstellen kommt es zu einem großen Andrang. Die Folge sind zahlreiche Krankheiten, die sich unter diesen Bedingungen leicht verbreiten. Das Futter wird deshalb ständig mit Medikamenten versetzt. Zusätzlich ist die Natur im Gatter durch die hohe Wilddichte zerstört, es gibt keinen Jungwuchs, die Gewässer sind mit Kot verseucht und Kleintiere im Boden sind verschwunden. Dazu kommt natürlich noch die Tierquälerei, die durch die zahlreichen Gatterjagden verursacht werden. 5 Treibjagden auf dieselben Tiere im selben Wald muss in freier Wildbahn kein einziges Tier durchmachen. Und es ist erlaubt, jeden einzelnen Tag des Jahres im Jagdgatter zu jagen.
Was ist die Tierquälerei bei der Gatterjagd?
Sieht man sich die Preislisten an, die für die Jagd im Gatter verbreitet werden, dann wird klar, dass dort die Wildtiere auf Schießbudenfiguren reduziert werden. Die Presse hat die Jagd im Gatter als Ballern im Bordell bezeichnet. Neben dem Stress, dem zerstörten Lebensraum und der Belastung durch Krankheitskeime an den Futterstellen, leiden die Tiere im Gatter natürlich am meisten durch die Treibjagden. Dafür werden die Tiere, die genau wissen, dass sie eingesperrt sind und nicht entkommen können, 8 Stunden lang in Todesangst versetzt, ständig hin und her getrieben und beschossen. Flüchtende Tiere werden häufig nur angeschossen, verkriechen sich im Unterholz und gehen unter großen Schmerzen über Tage hinweg zugrunde.
Produzieren Jagdgatter nicht gutes Wildbret?
Jagdgatter werden nicht dazu betrieben, Wildfleisch zu produzieren. Dafür gibt es einerseits über 5000 sogenannte Fleischgatter in Österreich, in denen die Tiere nach dem Tierschutzgesetz gehalten und nach der Schlachtverordnung getötet werden. Auch im Burgenland übertrifft die Anzahl der Fleischgatter jene der Jagdgatter bei weitem. Und andererseits kommt sehr viel mehr Wildfleisch von der Jagd im freien Gelände, als aus dem Gatter. Zusätzlich leidet die Fleischqualität, wenn das Tier vor der Tötung, wie bei der Treibjagd im Gatter, in Todesangst versetzt worden ist. Zusätzlich werden im Fleischgatter junge Tiere zur Fleischgewinnung gehalten, im Jagdgatter aber schießt man auf alte Tiere mit möglichst großen Trophäen, deren Fleisch nicht mehr gut ist. Und nicht zuletzt sterben im Jagdgatter viele angeschossene Tiere nach der Jagd, deren Fleisch nicht verwertbar ist.

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Fragen zur Volksabstimmung

Direkte Demokratie im Burgenland: wie kommt es zu Volksabstimmungen?
Artikel 33 der Burgenländischen Landesverfassung sieht vor, dass aus dem Volk heraus eine Volksabstimmung gegen einen Beschluss des Landtags erzwungen werden kann. Dafür sind 12.000 Unterschriften notwendig.
Das Volksabstimmungsgesetz legt dazu die Details fest. In Anhängen sind die beiden Formulare, die zu unterschreiben sind, genau spezifiziert. Innerhalb von 7 Tagen nach dem Beschluss im Landtag müssen 1.500 Unterschriften beider Formulare (Antrag auf Volksabstimmung und Bestätigung der Gemeinde über das Wahlrecht der unterfertigenden Person) eingereicht werden. Gelingt das, dann wird die Inkraftsetzung des Landtagsbeschlusses für insgesamt 8 Wochen ausgesetzt. Innerhalb dieser Frist müssen nun insgesamt mindestens 12.000 Unterschriften beider Formulare im Landtag eingereicht werden. Sind nach Prüfung mindestens 12.000 Unterschriften korrekt geleistet worden, dann muss die Landesregierung eine Volksabstimmung über den Beschluss durchführen.
Was passiert mit meiner Unterschrift?
Zunächst geht die Initiative für eine Volksabstimmung über die Gatterjagd mit Ihrer Unterschrift zu Ihrer Gemeinde und lässt sich bestätigen, dass Sie wahlberechtigt sind. Dann wird Ihre Unterschrift zusammen mit Ihrer Bestätigung an die Landesregierung abgegeben, wo man die Stimmen zählt und letztlich das amtliche Endergebnis verkündet. Ihre Unterschrift wird niemandem weitergegeben und auch sonst nicht irgendwie verwertet.
Bekomme ich etwas zugeschickt?
Nein. Da Ihre Unterschrift einfach bei der Landesregierung abgegeben und nirgends gespeichert wird, können Sie auch keine Zuschriften erhalten.
Kann eine Unterschrift etwas gegen die mächtige Gatterjagdlobby ausrichten?
Die Burgenländische Verfassung und das Volksabstimmungsgesetz sehen vor, dass mit 12.000 validen Unterschriften von im Burgenland wahlberechtigten Personen innerhalb von 8 Wochen nach der Beschlussfassung eines Gesetzes – in unserem Verfall der Beschluss zur Aufhebung des bestehenden Gatterjagdverbots – eine Volksabstimmung verpflichtend durchgeführt werden muss. Da kann die Gatterjagdlobby nichts dagegen tun. Und das Ergebnis der Volksabstimmung ist bindend. Das ist das Großartige an dieser Initiative: die Unterschriften zählen wirklich. Es geht nicht um bloß einen Appell an die Landesregierung, der ignoriert werden kann, sondern eine Volksabstimmung über die Gatterjagd, die verpflichtend ist. Da kann tatsächlich also das Volk über diese Frage entscheiden.
Bis wann kann ich unterschreiben?
Am 4. Februar 2021 müssen 12.000 valide Unterschriften in der Landesregierung angekommen sein, damit es zu einer Volksabstimmung kommt. Aber Achtung, Ihre Unterschrift muss zuerst zur Initiative gelangen, von dort zu Ihrer Gemeinde für die Bestätigung Ihrer Wahlberechtigung, und dann erst in die Landesregierung! Also schicken Sie bitte so bald als möglich Ihre ausgefüllten Formulare an die Initiative!
Warum so kompliziert mit 2 Formularen und nicht online?
Das liegt leider nicht in unserer Hand. Das Gesetz über die Volksabstimmung wurde Anfang 1980 geschrieben, da gab es noch kein Internet. Und die Formulare sind genau so, wie sie hier vorgelegt werden, von der Beilage des Gesetzes vorgegeben.

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Überwindung der ersten Volksabstimmungs-Hürde