Protestmail-Generator
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Mailvorschau
Betreff: Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung
Sehr geehrter Herr Spindelegger!
Wie oft haben uns die PolitikerInnen das nicht schon versprochen: Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung. Bereits 1996 gab es dazu ein erfolgreiches Volksbegehren mit 460.000 Unterschriften. Am 27. Mai 2004 votierte das Parlament einstimmig für die Aufnahme des Schutzes des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere in die Verfassung, in den folgenden Nationalratswahlen war das ein Wahlversprechen aller Parlamentsparteien. Doch bis heute haben die Parteien dieses Versprechen nicht eingelöst. Momentan tagt ein parlamentarischer Verfassungsunterausschuss zu dem Thema, aber die ÖVP blockiert die Umsetzung.
Jedes Tierschutzgesetz durchläuft 4 Phasen. Zuerst entsteht eine Mehrheit von WählerInnen im Land, die ein gewisses neues Tierschutzgesetz wollen. Dann reagiert die Politik und setzt diesen Mehrheitswillen in ein Gesetz um. Dann müssen zumeist Tierschutzorganisationen erst die Exekutive dazu bringen, dieses Gesetz auch zu exekutieren. Und dann bringen regelmäßig diejenigen, die das Gesetz gebrochen haben, dieses neue Tierschutzgesetz vor den Verfassungsgerichtshof, weil es in ihren Augen ihr Grundrecht auf Eigentum an ihren Tieren verletzt. Schon so manches Tierschutzgesetz hat diesen Schritt nicht überstanden. In einer Demokratie, so meint man, müsste doch der Mehrheitswille Gesetz sein. Also brauchen wir Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung, um diesem Mehrheitswillen Geltung zu verschaffen und ihn abzusichern.
Österreich darf im Tierschutz nicht hinten nach sein. Wir hätten schon 1996 nach dem erfolgreichen Tierschutz-Volksbegehren Tierschutz in die Verfassung aufnehmen können, und wären damit weltweit die ersten gewesen. Bitte stellen Sie sicher, dass wir nicht die letzten damit sind.
Hochachtungsvoll aber dennoch erbost,