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Online-Petition Tierschutz in die Verfassung

An die Österreichische Bundesregierung

Betreff: Tierschutz in die Verfassung!

Bereits beim Tierschutzvolksbegehren 1996 haben 460.000 ÖsterreicherInnen die Forderung nach Tierschutz als Staatsziel in der Bundesverfassung unterstützt.

Am 27. Mai 2004 gab es dazu einen einstimmig angenommenen Entschließungsantrag aller Parteien im Parlament, der bisher nicht umgesetzt wurde.

Anlässlich der Nationalratswahlen 2006 und 2008 haben ausnahmslos alle Parteien im Vorfeld versprochen, zu diesem Beschluss weiterhin zu stehen und für Tierschutz in die Bundesverfassung einzutreten.

Am 17. Oktober 2012 wurde ein Unterausschuss des Verfassungsausschusses konstituiert, der sich ausschließlich mit der Erhebung von Tierschutz in den Verfassungsrang zu beschäftigen hat. Bis heute gab es keine einzige inhaltliche Sitzung dieses Gremiums.

Keines dieser Versprechen wurde bisher eingehalten!

Eine Reihe anderer Länder haben Tierschutz bereits in die Verfassung aufgenommen, wie z.B. Deutschland und die Schweiz. Tierschutz ist auch in der Landesverfassung von Salzburg verankert. Die Verfassung spiegelt den Grundkonsens in unserer Gesellschaft wider. Die in ihr formulierten Staatsziele wirken sich als Ermessungsgrundlage auf die Interpretation aller Gesetze aus, jedes Gerichtsurteil muss sich am Wertekonsens der Verfassung orientieren. Tierschutz ist heute in der Gesellschaft zweifellos von so hohem Wert, dass es höchste Zeit ist, ihn als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen.

Die unterzeichnenden Personen fordern daher:

Tierschutz muss im Wortlaut des Entschließungsantrags vom 27. Mai 2004, also in der Form von §1 Tierschutzgesetz, als Staatsziel in die Bundesverfassung aufgenommen werden: Der Staat schützt das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.

9321 Personen haben diese Petition unterzeichnet.