Hintergrund
Tierschutz in die Verfassung – die zentrale Forderung der österreichischen Tierschutzbewegung
Schon im März 1996 forderten 460.000 ÖsterreicherInnen im Rahmen des Tierschutzvolksbegehrens, dass Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Verfassung aufgenommen werden möge.
Am 27. Mai 2004 unterstützten ALLE Parteien einstimmig im Parlament den Antrag, dass Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden muss.
Am 17. Oktober 2012 wurde der dafür zuständige Unterausschuss im Parlament konstituiert.
Doch bisher ist NICHTS geschehen!
Wir TierschützerInnen wollen nicht mehr länger von der Politik hingehalten werden. Darum haben sich nun fast alle österreichischen Tierschutz-Organisationen zur Initiative Tierschutz in die Verfassung – JETZT
zusammengeschlossen, um gemeinsam die Politik an das gegebene Versprechen zu erinnern.
- Volksbegehren 1996
- 460.000 BürgerInnen fordern, dass Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll
- Petition an den Bundeskanzler 2004
- 70 ProponentInnen aus Kultur und Wissenschaft fordern, dass Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll
- Österreichischer Nationalrat am 27. Mai 2004
- ALLE Parteien nehmen einstimmig einen Entschließungsantrag an, wonach Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll
- Nationalratswahl 2006
- ALLE Parteien geben an, dass sie weiterhin dafür eintreten, dass Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll
- Nationalratswahl 2008
- ALLE Parteien geben an, dass sie weiterhin dafür eintreten, dass Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll
- Parlament 2010-2012
- 3 Petitionen und 1 Initiativantrag fordern Tierschutz in die Verfassung
- 17. Oktober 2012
- Konstituierung des Unterausschusses zu Tierschutz in die Verfassung im Parlament
Tierschutz in die Verfassung – Warum?
Die Verfassung ist die Grundlage des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft. Sie legt die Grundwerte fest, auf die wir uns in der Gesellschaft geeinigt haben. Tierschutz ist schon längst ein solcher Grundwert und muss daher endlich in der Verfassung verankert werden.
Was bringt Tierschutz in der Verfassung?
Was als Wertekonsens in der Verfassung steht, muss von allen Verantwortlichen in der Gesellschaft beachtet werden und in alle Entscheidungen einfließen, wie z.B.:
- Entscheidungen von Gerichten, wie bestehende Gesetze interpretiert werden
- Beschlussfassungen von neuen Gesetzen im Parlament
- Vollzug von Gesetzen durch die Exekutive
- Genehmigungen von Tierversuchen
- Ausmaß der Förderung von Tierschutz durch die öffentliche Hand (z.B. Tierheime)
Das bedeutet konkret?
- Tierversuche
- Das neue Tierversuchsgesetz sieht eine ethische Abwägung zwischen Tierschutzbedenken und der Freiheit der Wissenschaft für jeden Tierversuch vor. Solange nur die Freiheit der Wissenschaft als Grundrecht in der Verfassung steht, der Tierschutz aber nicht, ist diese Bestimmung verfassungswidrig. In Deutschland, wo Tierschutz in der Verfassung steht, wurden genau deshalb bereits bestimmte besonders grausame Tierversuche vom Bundesverfassungsgerichtshof untersagt.
- Betäubungsloses Schächten
- Wenn Tierschutz neben Religionsfreiheit bereits in der Verfassung verankert gewesen wäre, dann hätte das Verbot des betäubungslosen Schächtens in Tirol nicht aufgehoben werden können.
- Singvogelfang
- Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot wildgefangene Singvögel auszustellen aufgehoben. Mit Tierschutz in der Verfassung hätte der Tierschutz Vorrang vor der Tradition gehabt. Solange Tierschutz nicht in der Verfassung steht, werden jährlich 35.000 Singvögel in Österreich in Schnappfallen gefangen!
- Kunst
- Immer wieder gibt es Kunstaktionen, die aus Sicht des Tierschutzes inakzeptabel sind: Seien es Goldfische im Mixer, wobei es den AusstellungsbesucherInnen überlassen bleibt, ob sie den Mixer anschalten oder nicht, ein verhungernder Hund oder Tiertötungen im Rahmen von Orgien-Mysterienspielen. Solange Tierschutz nicht ebenso wie die Freiheit der Kunst als Staatsziel anerkannt ist, wird es hier nie zu einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Tiere kommen.
- Das Recht zu protestieren
- Proteste können eingeschränkt werden, wenn die Behörde sie als geschäftsschädigend einstuft. Natürlich sind Proteste für Geschäftstreibende unangenehm, z.B. gegen Pelz vor pelzführenden Kaufhäusern. Nur wenn Tierschutz in der Verfassung verankert ist, kann hier fair zwischen den Tierschutzinteressen der Bevölkerung und den Geschäftsinteressen der PelzhändlerInnen abgewogen werden.
- EU und Tierschutz
- Strengere österreichische Tierschutzbestimmungen sind laufend in Gefahr durch die EU aufgehoben zu werden. Das vorbildliche österreichische Tiertransportgesetz wurde etwa zu Fall gebracht, weil es den freien Warenverkehr nach Ansicht der Verantwortlichen übermäßig erschwert hätte. Auch andere österreichische Tierschutzgesetze wurden und werden durch die EU bedroht, z.B. das Verbot von Wildtieren im Zirkus oder das Verbot Stachelhalsbänder in Verkehr zu bringen. Tierschutz in der Verfassung wäre ein deutliches Signal der gesellschaftlichen Aufwertung von Tierschutz.
Deutschland und die Schweiz haben bereits Tierschutz in der Verfassung verankert
Unsere Nachbarländer Deutschland, die Schweiz und Slowenien haben Tierschutz bereits in der Verfassung verankert. Auch das Bundesland Salzburg hat Tierschutz in der Landesverfassung aufgenommen.
Breite Unterstützung der Bevölkerung
Bereits beim Tierschutzvolksbegehren 1996 haben 460.000 Menschen für Tierschutz in die Verfassung unterschrieben. Eine von der EU-Kommission im Juni 2005 in Auftrag gegebene Umfrage, das Eurobarometer, ergab, dass 86% der ÖsterreicherInnen die Aussage Wir haben die Pflicht die Rechte der Tiere um jeden Preis zu schützen
bejahen. Im Gegenzug wiedersprachen nur 10% der ÖsterreicherInnen dieser Aussage.
Ein deutlicher Beweis dafür, dass der Schutz der Tiere schon längst einen sehr hohen gesellschaftlichen Wert darstellt.Bereits beim Tierschutzvolksbegehren 1996 haben 460.000 Menschen für Tierschutz in die Verfassung unterschrieben.
Eine IFES-Umfrage 2004 zeigte, dass 76% der österreichischen Bürger und Bürgerinnen Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung sehen wollen.
Eine von der EU-Kommission im Juni 2005 in Auftrag gegebene Umfrage, das Eurobarometer, ergab, dass 86% der ÖsterreicherInnen die Aussage Wir haben die Pflicht die Rechte der Tiere um jeden Preis zu schützen
bejahen. Im Gegenzug wiedersprachen nur 10% der ÖsterreicherInnen dieser Aussage. Ein deutlicher Beweis dafür, dass der Schutz der Tiere schon längst einen sehr hohen gesellschaftlichen Wert darstellt.
In der vom VGT in Auftrag gegebene IFES-Umfrage 2012 wurde die Bevölkerung gefragt, ob Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll:
- 68% waren dafür, 13% dagegen
- 79% der Frauen waren dafür, nur 6% sind dagegen
- 76% der Menschen mit Matura waren dafür, nur 9% dagegen
- Sogar 47% der NutztierhalterInnen waren dafür und nur 28% dagegen
- In West-Österreich (Vorarlberg, Tirol, Salzburg) waren 81% dafür und 7% dagegen
- In Österreich-Mitte (OÖ, Steiermark, Kärnten) waren 70% dafür und 10 % dagegen
- In Ost-Österreich (Wien, NÖ, Burgenland) waren 73% dafür und 9 % dagegen